Zuständigkeit

Das Tierheim Schleswig ist zuständig für Fundtiere aus den Bereichen der Stadt Schleswig, Amt Haddeby, Amt Arensharde, Amt Kropp-Stapelholm und Amt Hüttener Berge.

Zuständig für die Bereiche Stadt Schleswig, Amt Haddeby, Amt Arensharde, Amt Kropp-Stapelholm und Amt Hüttener Berge.
Amt HaddebyGemeinde
BorgwedelBusdorfDannewerk
FahrdorfGeltorfJagel
LottorfSelk
Amt ArenshardeGemeinde
BollingstedtEllingstedtHollingstedt
HüsbyJübekLürschau
SchubySilberstedtTreia
Amt Kropp-StapelholmGemeinde
Alt BennebekBergenhusenBörm
DörpstedtErfdeGroß Rheide
Klein BennebekKlein RheideKropp
MeggerdorfStapelTetenhusen
TielenWohlde
Amt Hüttener BergeGemeinde
Ahlefeld-BistenseeAscheffelBorgstedt
BrekendorfBünsdorfDamendorf
Groß WittenseeHabyHoltsee
HolzbungeHüttenKlein Wittensee
Neu DuvenstedtOsterbyOwschlag
Sehestedt
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