Wenn sich Tierfreunde um scheinbar herrenlose Streuner kümmern, ist dies zunächst natürlich lobenswert. Aber es gibt auch einige Punkte zu beachten.
Wenn eine frei laufende Katze beobachtet wird, dann muss es sich nicht unbedingt um einen herrenlosen Streuner handeln. In vielen Fällen handelt es sich um einen Freigänger auf Streifzug, der sehr wohl ein schönes zu Hause hat. Auch unter Hunden gibt es gelegentlich notorische Ausreißer, die von Ihren Besitzern verzweifelt gesucht werden.
Ein Tier, das wohlgenährt ist und glänzendes Fell hat, sollte auf keinen Fall gleich gefüttert, sondern zunächst genau beobachtet werden. Eine Katze darf dann auch gerne für ein Schläfchen ins Haus gelassen werden. Sie muss aber, wenn sie möchte, unbedingt wieder hinaus können.
Bei einem offensichtlich verwahrlosten Tier mit struppigem Fell ist die Situation natürlich eine andere. Wenn das Tier ausgehungert ist, dann sollte aber auf keinen Fall zu viel auf einmal gefüttert werden, da dies eventuell beim Tier zu Magenproblemen führen kann.
Auf jeden Fall muss
- zunächst das Tier auf Halsband oder Tätowierung untersucht werden, um ggfs. Informationen über den Besitzer zu erhalten. Im Falle einer Tätowierung (bei Katzen in den Ohren) kann das Tierheim oder ein Tierarzt bei der Suche nach dem Besitzer weiterhelfen.
- der Fund des Tieres beim zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden. Erst wenn das zuständige Ordnungsamt die schriftliche Genehmigung erteilt hat, darf das Tier vom Tierheim aufgenommen oder abgeholt werden. Außerhalb der Geschäftszeiten der Ordnungsämter dürfen Fundtiere in dringenden Fällen ohne Genehmigung vom Tierheim aufgenommen werden.
- in der Nachbarschaft gefragt werden, ob ein Tier vermisst wird. Ein Aushang an zentralen Stellen in der Nachbarschaft kann auch sehr hilfreich sein. Achten Sie auch auf Vermisstenmeldungen.
Wenn Sie weitere Fragen zu einem Fundtier haben, dann rufen Sie uns gerne an. Wir stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bitte beachten Sie, dass das Tierheim Schleswig nur für Fundtiere aus folgenden Bereichen zuständig ist: