Was passiert mit meinem Haustier nach meinem Ableben? Kann ich meinen Tier etwas vererben? Können Tiere überhaupt erben? – Viele Tierbesitzer machen sich Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen oder geflügelten Hausgenossen wird, wenn sie selbst sich einmal nicht mehr um sie kümmern können. Andere erwägen, mit ihrem Vermögen gesellschaftliche Anliegen zu unterstützen, die ihnen wichtig sind.
Zwar haben Tiere in Deutschland kein Erbrecht. Doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann testamentarisch gesichert werden. So können mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, sowohl natürliche Personen als auch ein gemeinnütziger Verein als Erben eingesetzt werden. Der Vorteil der Gemeinnützigkeit: Solche Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Den Nachlass regeln – aber wie?
Aber auch wer sich dazu entschließt, ein Testament zu verfassen, ist gut beraten, fachkundigen Rat einzuholen. Experten schätzen, dass rund 90 Prozent aller privat aufgesetzten Testamente aufgrund formaler Fehler ungültig sind. Damit es nicht so weit kommt, hat der Deutsche Tierschutzbund die Broschüre “Tierschutz hat Zukunft – mit Ihrem Testament” mit nützlichen Tipps zur richtigen Gestaltung eines Testaments erstellt.
In diesem Ratgeber finden Sie z. B. Tipps, worauf bei der Testamentserstellung zu achten ist, welche Inhalte es haben kann und wo es aufbewahrt werden sollte. Anhand von Beispielen werden die juristischen Vorgaben für jedermann verständlich dargestellt. Eine Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage des neuen Erbschaftsrechtes ist in dieser Broschüre ebenso enthalten wie zusätzliche Hinweise für Sonderfälle.
Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage diese Broschüre zu.