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Am 1. Juli 2026 tritt die neue Katzenschutzverordnung in Schleswig – Holstein in Kraft

Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss das Tier ab dem Ende der sechsmonatigen Übergangsfrist kastrieren, per Mikrochip kennzeichnen und bei einem anerkannten Haustierregister – z.B. Findefix – registrieren lassen.

Wird eine nicht gekennzeichnete Freigängerkatze aufgegriffen und kann die Haltungsperson nicht innerhalb von fünf Tagen ermittelt werden, kann die zuständige Behörde Kennzeichnung, Registrierung und Kastration veranlassen – die entstehenden Kosten trägt die Haltungsperson.

„Für die Tierschutzvereine in Schleswig-Holstein ist dies ein historischer Erfolg“, sagt Ellen Kloth, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein. „Gemeinsam mit unseren Mitgliedsvereinen haben wir seit etwa 15 Jahren für eine landesweite Katzenschutzverordnung gekämpft. Umso größer ist die Freude darüber, dass diese nun umgesetzt wird. Wir sind optimistisch, dass die Verordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen zusammen mit den landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen ihre Wirkung entfalten wird. Diese Maßnahmen können nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen nachhaltig reduzieren, sondern auch die Tierheime spürbar entlasten.“

Weitere Infos hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/presse/PI/2026/Q2/260625_KatzenschutzVO

https://tierschutzbund-sh.de/aktuelles-details/katzenschutzverordnung-in-schleswig-holstein-tritt-in-kraft.html

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